Forderungen der EPU Österreich zur Investitionsprämie
Die Untergrenze für Investionen muss auf € 800 gesenkt werden
ODER: die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter muss auf € 5.000 netto
angehoben werden.
Investitionen in Digitalisierung und Homeoffice müssen ab Stichtag 16. März 2020
mit 14 % berücksichtigt werden.
Investitionen in Weiterbildung sind materiellen und immateriellen Neuinvestitionen gleichzustellen.
Weiterbildungen im Bereich Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit müssen
mit 14 % gefördert werden.
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