Professor Bernhardi

Inszenierung Janusz Kica
Bühnenbild & Kostüme Karin Fritz Dramaturgie Ulrike Zemme 

Herbert Föttinger Dr. Bernhardi, Professor für interne Medizin, Direktor des Elisabethinums Florian Teichtmeister Ebenwald, Professor der Chirurgie, Vizedirektor am Elisabethinum André Pohl Dr. Cyprian, Professor für Nervenkrankheiten am Elisabethinum Michael König Dr. Pflugfelder, Professor für Augenkrankheiten am Elisabethinum Christian Nickel Dr. Filitz, Professor für Frauenkrankheiten am Elisabethinum Michael Schönborn Dr. Tugendvetter, Professor für Hautkrankheiten am Elisabethinum Johannes Seilern Dr. Löwenstein, Dozent für Kinderkrankheiten am Elisabethinum Wojo van Brouwer Dr. Schreimann, Dozent für Halskrankheiten am Elisabethinum Peter Scholz Dr. Adler, Dozent für pathologische Anatomie am Elisabethinum Nikolaus Barton Dr. Oskar Bernhardi, Assistent Bernhardis am Elisabethinum Alexander Absenger Dr. Kurt Pflugfelder, Assistent Bernhardis am Elisabethinum Alexander Strömer Dr. Wenger, Assistent Tugendvetters am Elisabethinum Holger Schober Hochroitzpointner, Kandidat der Medizin  am Elisabethinum Alma Hasun Ludmilla, Krankenschwester am Elisabethinum Bernhard Schir Professor Dr. Flint, Unterrichtsminister Martin Zauner Hofrat Dr. Winkler, im Unterrichtsministerium Matthias Franz Stein Franz Reder, Pfarrer der Kirche zum Hl. Florian Alexander Strömer Dr. Goldenthal, Verteidiger Oliver Rosskopf  Dr. Feuermann, Bezirksrat in Oberhollabrunn Patrick Seletzky Kulka, ein Journalist

Wenn auch die Bedenken, die gegen die Aufführung des Werkes vom Standpunkte der Wahrung religiöser Gefühle der Bevölkerung vorliegen, durch Striche oder Änderung einiger Textstellen immerhin beseitigt werden könnten, so stellt doch das Bühnenwerk schon in seinem gesamten Aufbau durch das Zusammenwirken der zur Beleuchtung unseres öffentlichen Lebens gebrachten Episoden österreichische staatliche Einrichtungen unter vielfacher Entstellung hierländischer Zustände in einer so herabsetzenden Weise dar, dass seine Aufführung auf einer „inländischen Bühne“ wegen der zu wahrenden öffentlichen Interessen nicht zugelassen werden kann. Dem gegenüber kann für die Frage der Aufführung des Bühnenwerkes dessen literarische Bedeutung nicht als entscheidend ins Gewicht fallen. Aus dem Aufführungsverbot, Jänner 1913